Es gibt keine bessere Investition, als die in die eigene Gesundheit
Auch wenn der Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik von verschiedenen Trägern unterstützt wird, können eventuell privat zu tragende Kosten anfallen. Wir geben Ihnen transparente Hinweise, welche Kosten auf Sie zukommen können. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger.
Mit diesen Kosten für Ihre Reha müssen Sie rechnen
Grobe Faustregel: Bei einer Reha-Maßnahme müssen alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten. Das gilt zumindest, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist. Für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers ist die Zuzahlung auf maximal 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Begrenzte Zuzahlung bei Anschluss-Reha
Eine weitere Einschränkung gilt für Anschlussrehabilitationen der Krankenkasse. Hier ist die Zuzahlung auf insgesamt 28 Tage begrenzt – die Dauer des vorangegangenen Krankenhausaufenthalts wird dabei angerechnet. Bei einer Anschlussrehabilitation des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
Wo liegt die Belastungsgrenze
Zuzahlungen müssen nur bis zum Erreichen einer Belastungsgrenze geleistet werden. Diese liegt in der Regel bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Zu diesen Bruttoeinnahmen zählen nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern z. B. auch Abfindungen, Betriebsrenten oder Mieteinnahmen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Vollständig von der Zuzahlung befreit sind Sie, wenn Sie Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger beziehen. Auch Bezieher von Sozialhilfe können sich auf Antrag vollständig von der Zuzahlung befreien lassen. Wenn Sie pflegebedürftig sind und von Ihrem Ehepartner gepflegt werden oder Sie selbst in Vollzeit Ihren Ehepartner pflegen, haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung.