Wunsch- und Wahlrecht

Ab dem 01.07.2023 können potentielle Rehabilitanden noch größeren Einfluss auf die Auswahl ihrer künftigen Rehabilitationseinrichtung nehmen. Dazu dürfen im Rehabilitationsantrag bis zu drei Wunschkliniken benannt werden.

Zur Unterstützung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes finden Sie zukünftig auf der Internetseite der DRV alle Rehabilitationseinrichtungen benannt, mit denen die Deutsche Rentenversicherung zusammenarbeitet.

Auf dieser Website haben Sie die Möglichkeit, mehrere (bis zu 3) Wünsche zur Auswahl anzugeben.

Die Eintragungen sollten in der gewünschten Reihenfolge vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Sie unter 1. die von Ihnen am meisten bevorzugte Einrichtung vermerken.

Wenn Sie keinen Wunsch äußern, unterbreitet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Vorschläge zu geeigneten Rehabilitationseinrichtungen.

Falls Sie Fragen zum Therapieprogramm, Behandlungsschwerpunkten oder Unterbringung in den einzelnen Kliniken haben, hilft Ihnen unser Patientenservice gern weiter und informiert Sie umfassend zur Rehabilitation in den Dr. Ebel Fachkliniken.

Wir informieren Sie über weitere Neuigkeiten zu diesem Thema.