Entlassmanagement

Oft fragen sich Rehabilitanden, wie es für sie nach der stationären oder ambulanten Behandlung weitergeht, wenn sie (noch) nicht geheilt sind oder weitere medizinische Versorgung benötigen. Das Entlassmanagement unterstützt unsere Rehabilitanden dabei, nach dem Aufenthalt in unserer Einrichtung ihren Weg in einen gesunden Alltag zu finden und sich mit dieser Herausforderung nicht allein zu fühlen. 

Gesetzliche Grundlage

Es wurde ein Rahmenvertrag über das Entlassmanagement der stationären Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 40 Abs. 2 Satz 6 SGB V und 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 39a Abs. 1a SGB V verabschiedet. Demnach gehört es auch zu einer Rehabilitationsmaßnahme, die über eine gesetzliche Krankenkasse durchgeführt wird, bei Bedarf die Versorgung des Patienten nach der medizinischen Rehabilitation zu organisieren. Seit dem 01.08.2019 sind Reha-Kliniken durch o. g. Rahmenvertrag verpflichtet, ein Entlassmanagement für Patienten der GKV bereitzuhalten. Dadurch soll eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet werden.

Entlassmanagement in der Vogelsbergklinik

Die Vogelsbergklinik Grebenhain hat ihr Entlassmanagement an die Anforderungen des Rahmenvertrages angepasst. Dieses beinhaltet alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote. Für die Durchführung des Entlassmanagements ist ein professionelles Team verantwortlich, bestehend aus Ärzten, Pflegepersonal, Sozialdienst und Therapeuten. Geleitet und koordiniert wird das Team durch unsere Chefärztliche Leitung. Durch diese sehr guten Voraussetzungen können wir unsere Rehabilitanden in eine gut funktionierende Nachsorge entlassen. Auch unsere privat krankenversicherten Rehabilitanden erhalten alle notwendigen Informationen für die weitere Versorgung.

Die wichtigsten Ziele unseres Entlassmanagements

  • Entlastung
  • Informationen vermitteln und Beratung anbieten
  • Informationen über Krankheit, Diagnostik, Untersuchungsergebnisse und Behandlungen
  • Reibungslose Kommunikation aller Beteiligten
  • Termine und Leistungen veranlassen, die für die anschließende Versorgung unabdingbar sind

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