Entlassungsmanagement

Es wurde ein Rahmenvertrag über das Entlassungsmanagement der stationären Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 40 Abs. 2 Satz 6 SGB V und 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 39a Abs. 1a SGB V verabschiedet. 
 
Demnach gehört es auch zu einer Rehabilitationsmaßnahme, die über eine gesetzliche Krankenkasse durchgeführt wird, bei Bedarf die Versorgung des Patienten nach der medizinischen Rehabilitation zu organisieren.
 
Ab dem 01.08.2019 sind Reha-Kliniken durch o. g. Rahmenvertrag verpflichtet, ein Entlassungsmanagement für Patienten der GKV bereitzuhalten. Dadurch soll eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet werden.
 
Die Klinik Reinhardshöhe hat ihr Entlassungsmanagement an die Anforderungen des Rahmenvertrages angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin/des Patienten führt die Klinik bei Bedarf ein entsprechendes Entlassungsmanagement durch. Dieses beinhaltet alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.
 
Für die Durchführung des Entlassungsmanagements ist ein professionelles Team verantwortlich, bestehend aus Ärzten, Pflegepersonal, Sozialdienst und Therapeuten. Geleitet und koordiniert wird das Team durch unseren Chefarzt.
 
Durch diese sehr guten Voraussetzungen können wir unsere Patienten weiterhin in eine gut funktionierende Nachsorge entlassen.