Der Weg zu seelischer Gesundheit nach einer COVID-19-Erkrankung
Für Patienten, die unter psychischen Folgezuständen nach einer COVID-19-Erkrankung oder aufgrund der allgemeinen Pandemie-Lage leiden, hat die Dr. Ebel Fachklinik Klinik am Park in Bad Steben ein auf die spezielle Symptomatik abgestimmtes, flexibles Therapiekonzept entwickelt.
Regeneration auf allen Ebenen in Bad Steben
Die Corona-Pandemie hat die Lebenssituation vieler Menschen weltweit grundlegend verändert. Unter Umständen kann diese veränderte Situation auch zu einer anhaltenden Belastung werden, die schließlich in eine psychosomatische Symptomatik münden kann. So kann die eigene Erkrankung an COVID-19 auch Monate später noch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Auch ohne sichtbare Organschäden können sich psychische Störungen, wie z. B. Depressionen und Angststörungen, aber auch Erschöpfungssyndrome (z. B. Chronic Fatigue Syndrom) oder sogar Posttraumatische Belastungsstörungen entwickeln und sich nachhaltig auf die Bewältigung der privaten und beruflichen Aufgaben auswirken.
Hält die psychosomatische Symptomatik fortwährend an und ist die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben trotz ambulanter Behandlungsmaßnahmen erheblich bedroht, besteht die Indikation für eine Rehabilitationsbehandlung. Das Behandlungsteam der Klinik am Park ist auf mit der Corona-Krise entstandene oder verstärkte psychische Erkrankungen vorbereitet und bietet Ihnen ein umfassendes Rehabilitationsprogramm an.
Das Wichtigste in Kürze
Für die bestmögliche Behandlung und das Verständnis Ihrer Beschwerden ist aus unserer Sicht der Weg der Entstehung der Symptomatik ausschlaggebend. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können psychische Symptome und Störungen entstehen:
- bei eigener Corona-Erkrankung und auch Wochen und Monate nach der akuten Phase mit anhaltenden oder neuen Symptomen
- aufgrund der Auswirkungen der allgemeinen Pandemie-Lage auf die soziale, berufliche und finanzielle Situation
- durch soziale Isolation (durch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Verlust der Arbeit, Bezug von Kurzarbeitergeld etc.)
- durch Ängste vor einer potenziell lebensbedrohlichen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger
- durch Schwierigkeiten im häuslichen Miteinander (Probleme in der Betreuung der Kinder, Partnerkonflikte)
- durch die anhaltend hohe Belastung in der beruflichen Tätigkeit, z. B. als Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege, als Ärzte, als Lehrer und Erzieher, als pflegende Angehörige von Erkrankten
- durch den Verlust von Angehörigen, insbesondere wenn beispielsweise durch Kontaktbeschränkungen und Besuchsverbote der Abschied nicht möglich war
In allen genannten Fällen besteht die Gefahr, dass sich psychische Erkrankungen, wie z. B. depressive Störungen, Angststörungen, Somatisierungsstörungen entwickeln oder bestehende psychische und psychiatrische Grunderkrankungen verschlimmern.
Im Internet und den Sozialen Medien kursiert der Begriff „Long-COVID-19“, als Sammelbegriff für Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung. Ärzte benutzen eher den Begriff „Post-COVID-19-Syndrom“. Eine einheitliche Definition des Post-COVID-19-Syndroms existiert bislang nicht. In der einschlägigen Literatur sowie in online-Publikationen nimmt die Diskussion um die Langzeitfolgen der Corona-Erkrankung immer mehr Raum ein. Entsprechende Langzeit-Untersuchungen mit verlässlichen Daten gibt es in noch nicht ausreichendem Maße. In einem Artikel des Deutschen Ärzteblattes vom 04.12.20 mit dem bezeichnenden Titel „Der lange Schatten von COVID-19“ wird u. a. Bezug auf eine britische Studie genommen, in der stationär behandelte Patienten nachuntersucht wurden.
8 Wochen nach Entlassung gaben sie an, unter Fatigue (68 %), Atemnot (53 %), Husten (34 %), Depression (14,6 %) zu leiden.
Insgesamt gibt es deutliche Belege dafür, dass infolge einer Corona-Infektion folgende Langzeitfolgen auftreten können:
- Beschwerden der Atemwege (z. B. Atemnot)
- Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Herzrasen)
- Darmbeschwerden
- Depressionen
- Schlafstörungen
- kognitive Störungen (z. B. Konzentrationsprobleme und Vergesslichkeit)
Zudem wird in diesem Zusammenhang wiederholt das Chronic Fatigue Syndrom (CFS) beschrieben, welches sich in anhaltender Müdigkeit und Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen einhergehend mit zahlreichen körperlichen Symptomen (u. a. Muskelverspannungen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Magen-Darm-Beschwerden) äußert.
Nach erster ärztlicher Aufnahmeuntersuchung erfolgt die allgemeinmedizinische und psychologische Eingangsdiagnostik. Bei dieser wird die allgemeine psychische Belastbarkeit untersucht sowie mögliche stressbezogene Erkrankungen, wie Erschöpfungsdepressionen, Angsterkrankungen und Traumafolgestörungen, die im Kontext mit der Corona-Pandemie oder einer Infektion mit COVID-19 stehen können. Ergänzend führen wir testpsychologische Untersuchungen durch.
Die Eingangsuntersuchung wird ergänzt um:
Je nach Schwerpunkt der Symptome und der Rehabilitationsziele erfolgt die individuelle Therapieplanung:
- Differentialdiagnostische Einschätzung des psychischen Zustandes
- zielorientierte psychotherapeutische Behandlung der psychischen Folgeerkrankungen im Rahmen von Einzel- und Gruppentherapien
- Psychoedukation und spezifische Therapieangebote zu Themen wie Depression, Trauerbewältigung, Traumafolgestörungen, Angststörungen und Helfende Berufe
- Psychoedukation zum Thema psychische und körperliche Auswirkungen von Corona-Infektionen und Pandemiegeschehen
- Lernen von Entspannungstechniken
- Training der Konzentrations- und Merkfähigkeit
- körperliches Training, Ausdauertraining, Krafttraining
- Atemphysiotherapie, Atemmuskeltraining
Ergänzend zur allgemeinen Mobilisation und Muskelkräftigung wird das Training der aeroben Ausdauer sowie Stärkung der Rumpf- und Extremitätenmuskulatur und der Thoraxbeweglichkeit fokussiert.
Mit unserem MBOR-Programm kann zudem die berufliche Leistungsfähigkeit der Patienten kontinuierlich gefördert werden. Etwaige bestehende psychische Belastungen können hierdurch bewältigt werden, um die berufliche Teilhabe wiederzuerlangen und zu verbessern.
Die allgemeine Rehabilitationsdauer beträgt 35 Tage, wobei Verlängerungen möglich sein können.
Bei Bedarf wird im Anschluss der stationären Rehabilitation durch einen entsprechenden Nachsorgeplan die Überleitung in die weitere ambulante Behandlung erarbeitet.
Oberstes Therapieziel der Rehabilitation ist die Reduktion und Bewältigung Corona-assoziierter Beschwerden, Behinderungen und Funktionsstörungen. Die allgemeinen Alltagsfunktionen sollen verbessert werden, um hierdurch die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu verbessern.
Therapieziele der psychischen Behandlung:
- Aktivierung eigener Ressourcen sowie Aufbau angenehmer Aktivitäten
- Förderung von Krankheitsverständnis und Krankheitsbewältigung
- Verbesserung des Umgangs mit Stress und Belastungssituationen
- Verbesserung der Selbstwahrnehmung und des Selbstwertgefühls
- Förderung der Selbstwirksamkeit und Anleitung für heilsame Veränderungen der Lebensgestaltung
- Wiedererlangung einer gesunden inneren Balance
Therapieziele der somatischen Behandlung:
- Reduktion der bestehenden körperlichen Krankheitssymptome
- Wiedergewinnung von Vertrauen in die körperliche Belastbarkeit
- Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
- Verbesserung der Atmung und Abbau bestehender Atembeklemmungsgefühle
- allgemeine körperliche Kräftigung und Mobilisation
Unser erfahrenes Team aus Sozialarbeitern unterstützt Patienten zudem in beruflichen und/oder privaten Problemen und gibt Unterstützung bei sozialmedizinischen Fragen und der Klärung von Perspektiven.
Diese umfassende Betreuung ermöglicht es den Patienten, Zukunftsängste zu überwinden und auch nach der Rehabilitation sicher und resilient mit den Herausforderungen des Alltags während der Pandemie umzugehen.
Zur Durchführung der psychosomatischen Post-COVID-19-Reha müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- eine psychische Erkrankung als führende Behandlungsdiagnose
- Vorlage eines aktuell gültigen negativen Corona-Abstriches (PCR-Abstrich)
- Alternativ: Durchführung eines Corona-Abstriches bei uns im Haus mit anschließender Zimmerquarantäne bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses
- keine einschränkenden Vorgaben durch das zuständige Gesundheitsamt
- Reha-Fähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, sich eigenständig zu versorgen
- die vorliegende Kostenzusage durch einen Rehabilitationsträger
Nach der Genesung von einer COVID-19-Erkrankung haben Sie bei fortbestehenden Einschränkungen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder am Arbeitsleben grundsätzlich Anspruch auf eine diesbezügliche Rehabilitationsmaßnahme, um Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Therapeuten und stellen Sie gemeinsam einen Antrag bei Ihrem Kostenträger! Auch wir beraten Sie gern!
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bei Fragen oder individuellem Beratungsbedarf stehen Ihnen folgende Services zu Verfügung: