Wann braucht es stationäre Psychotherapie?

Häufig ist die Behandlung im ambulanten Rahmen durch psychologische Psychotherapeuten und/oder Fachärzte hilfreich und ausreichend, um eine bestehende Krise zu bewältigen. Es gibt jedoch Krisen und Lebenssituationen, die nicht mit den in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehenden Ressourcen aufgefangen werden können. 

Wann ist eine stationäre Psychotherapie anzuraten?

Eine stationäre Psychotherapie ist anzuraten, wenn:

  • der Beginn einer ambulanten Psychotherapie zum aktuellen Zeitpunkt nicht gewährleistet werden kann, z. B. aus Mangel an verfügbaren Therapieplätzen
  • die Bearbeitung der relevanten Konflikt- und Problembereiche im geschützten stationären Setting erfolgen sollte und die Herauslösung aus dem die Symptomatik aufrechterhaltenden häuslichen und/oder beruflichen Umfeld notwendig ist
  • neben der psychischen Grunderkrankung körperliche Begleiterkrankungen vorliegen, die eine ganzheitliche Behandlung in einem multiprofessionellen Team notwendig machen
  • die Notwendigkeit einer Behandlung in einem stationären Setting bei durchgängig ärztlicher und therapeutischer Präsenz besteht, z. B. während der Phase der Stabilisierung oder Konfrontation bzw. Exposition im Rahmen der Traumatherapie

Informationen für Behandler und einweisende Kollegen

Gern können Sie Patienten zur stationären Psychotherapie in unserer Abteilung anmelden. Für die Anmeldung erreichen Sie unsere Patientenverwaltung unter:

+49 (0) 9288 - 73 500 info@rehaklinik-am-park.de

Ergänzende Indikation für eine stationäre Therapie

Indikation für eine stationäre Therapie besteht in Ergänzung zu den weiter oben formulierten Kriterien insbesondere, wenn:

  • die Art und Schwere der psychischen Erkrankung die Versorgungskapazität des ambulanten Settings übersteigt und es vor dem Hintergrund eines multimodalen, interdisziplinären Behandlungsansatzes eine entsprechend spezifische Struktur und Dichte des Therapieangebotes braucht
  • eine Chronifizierung der psychischen Symptomatik vorliegt oder durch die stationäre Behandlung verhindert werden kann
  • mangels Therapiemotivation und Krankheitsverständnis ambulante Psychotherapie noch nicht genutzt werden kann und zugleich wegen der Schwere und Komplexität der psychischen und häufig auch körperlichen Symptomatik die ambulanten Versorgungskapazitäten überfordert werden
  • eine akute psychische Krise vorliegt, die eine Herausnahme aus dem belastenden häuslichen und/oder beruflichen Umfeld zwingend erfordert, um eine weitere Dekompensation zu verhindern