Einfach und schnell vom Antrag zur Reha

Die Scheu vor zu viel Papierkram sollte Ihrer Gesundheit nicht im Wege stehen. Erfahren Sie hier, wie einfach es sein kann, einen Besuch in unserer Klinik in die Wege zu leiten.

Wo stelle ich den Reha-Antrag?

Wurden Sie vor Antritt Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nicht in einem Krankenhaus behandelt, müssen Sie den Antrag für eine Rehabilitation bei Ihrem jeweiligen Kostenträger anfordern. Für Berufstätige ist das die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesknappschaft oder die Bundesagentur für Arbeit. 

Hausfrauen, Rentner, Erwerbslose und Studenten erhalten die Formulare bei ihrer Krankenkasse. Für Kinder können Sie die Anträge sowohl bei der Renten- als auch bei der Krankenversicherung einholen. 

Was muss im Reha-Antrag stehen?

Ihr Hausarzt spielt die entscheidende Rolle bei der Antragstellung. Weil seine ausführliche medizinische Begründung die Entscheidungsgrundlage für Ihren Kostenträger bildet, muss er Ihre Reha-Bedürftigkeit im Gutachten überzeugend darlegen. 

Kleiner Tipp zur Antragstellung

Das schlagkräftigste Argument für Kostenträger lautet, dass Sie als Patient ohne die medizinische Rehabilitation Gefahr laufen, pflegebedürftig und/oder arbeitsunfähig zu werden.

Was passiert nach der Bewilligung?

Als Patient senden Sie Ihren Antrag mit dem medizinischen Gutachten an den Kostenträger, von dem Sie den Antrag bekommen haben. Bewilligt Ihr Kostenträger den Antrag, haben Sie das Recht, sich die Klinik für Ihre Reha selbst auszusuchen. Sie können also den Vorschlag Ihres Kostenträgers auch ablehnen und eine Klinik wählen, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist.

Ablehnung – Und jetzt?

Sollte Ihr Kostenträger Ihren Antrag ablehnen, ist das erstmal kein Grund zur Sorge. Bitten Sie Ihren Hausarzt, mit Ihnen gemeinsam innerhalb eines Monats einen Widerspruch zu formulieren, die medizinische Begründung ist dabei ausschlaggebend. Häufig wird der Reha-Antrag dann im zweiten Anlauf bewilligt.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Sind Sie wegen einer akuten Erkrankung im Krankenhaus und wollen Ihre Reha im unmittelbaren Anschluss an Ihren Krankenhaus-Aufenthalt beginnen, müssen Sie sich um fast nichts kümmern. In diesem Fall stellen nämlich Ihre behandelnden Krankenhausärzte den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) und leiten diesen weiter. Als Patient müssen Sie dem Antrag nur zustimmen.