Sie nehmen sich Zeit für sich – wir nehmen Ihnen alles andere ab

Wir freuen uns sehr über Ihr Vertrauen, Ihre Gesundheit in unsere Hände zu geben. Deswegen möchten wir Sie bestmöglich bei der Vor- und Nachbereitung Ihrer Rehabilitation unterstützen! Hier finden Sie alle notwendigen Informationen übersichtlich zur Verfügung gestellt, damit Sie sich um das Wichtigste kümmern können – sich selbst!

Eine Reha ist Ihr gutes Recht

Als Mitglied der Sozialversicherung haben Sie automatisch ein Recht auf Reha. Laut Sozialgesetzbuch I § 4 umfasst es die „notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit“. Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation, auch die geriatrische Rehabilitation, sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. 

Ihr Anspruch auf eine Reha ist grundsätzlich bei allen Krankheiten möglich, sofern es Aussicht auf Erfolg gibt. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder die Gesetzlichen Rentenversicherungen (GRV) übernehmen je nach Ziel der Genesung die Kosten für den Reha-Aufenthalt. Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt es vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob die Kosten für die Reha übernommen werden.

Unsere Rehakliniken unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Gesundheit!

Ziel der Rehabilitation ist es, drohende und bereits eingetretene Beeinträchtigungen der Teilhabe am Arbeitsleben und/oder am Leben in der Gesellschaft durch frühzeitige Einleitung geeigneter, rehabilitativer Maßnahmen zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mildern. Ein weiteres Ziel der Rehabilitation ist die Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabe an bedeutenden Lebensbereichen, wie z. B. der Selbstversorgung sowie des häuslichen und sozialen Lebens. Diese Ziele werden individuell mit jedem Patienten abgestimmt und festgelegt, ausgerichtet an den Beeinträchtigungen des Betroffenen und seinem sozialen Kontext. Für die Rehabilitationsplanung und -zielsetzung ist Ihre individuelle Lebenssituation von Bedeutung.

Voraussetzungen zur Behandlung in unserer Klinik

Ein guter Therapieerfolg ist bei Ihrer Krankheit möglich, wenn folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie suchen wirksame Therapieformen, die nebenwirkungsarm sind und im Anschluss Ihres Klinikaufenthaltes in Eigenverantwortung weiter angewendet werden können
  • Ihre Beschwerden bestehen seit mehr als sechs Monaten und es handelt sich nicht um kurzfristige Akuterkrankungen
  • Sie sind bereit, auch schulmedizinische Therapien fortzusetzen und wollen aktiv an Ihrer Gesundung mitwirken
  • Um mit gezielten Therapien sofort beginnen zu können, sollten die wesentlichen Diagnosen bereits bei Aufnahme in der Klinik vorliegen

Leistungsträger für eine stationäre Psychotherapie sind:

  • Rentenversicherungsträger: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Land, Knappschaft Bahn-See
  • gesetzliche Krankenversicherungen (nach §111SGB V und nach §23 SGB V)
  • Berufsgenossenschaften
  • Selbstzahler
  • Private Krankenversicherungen

Die Kostenübernahmeerklärung kann vom Hausarzt, Facharzt, ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten beantragt werden. In jedem Fall ist vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage erforderlich.